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Lärmaktionsplan

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß den §§ 47 a — f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Im Rahmen der 3. Stufe der Strategischen Lärmkartierung wurden die betroffenen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 16. April 2018 vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie,
Bauen und Klimaschutz (MU) aufgefordert, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Aufgrund der festgestellten Lärmwerte für die Gemeinde Friedland und die vom MU vorgegebenen Schwellenwerte kann für die Gemeinde Friedland ein vereinfachter Lärmaktionsplan aufgestellt
werden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Friedland hat in der Zeit vom 23.11.2020 bis 22.12.2020 öffentlich ausgelegen. Zusätzlich erfolgte eine Veröffentlichung auf der lnternetseite der
Gemeinde Friedland. Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans konnten in der Auslegungszeit eingereicht bzw. vorgebracht werden.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan ein.

Der Rat der Gemeinde Friedland hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Friedland beschlossen.

Anlagen:

Lärmaktionsplan

Anlage 1 Übersicht über Immissionsgrenz- und richtwerte im Bereich des Lärmschutzes

Anlage 2 Übersichtsplan

Anlage 3 Übersichtslärmkarte DEN (Tag, Abend, Nacht)

Anlage 4 Lärmkarte DEN (Tag, Abend, Nacht)

Anlage 5 Übersichtslärmkarte N (nachts)

Anlage 6 Lärmkarte N (nachts)

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